24.11.2010
Redaktion (allg.)
Den ursprünglichen Anlass lieferten dabei die Taxifahrer selbst, weil sie des Öfteren nachts mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone fuhren. Zudem wurden nach einer Information des Rhein-Sieg-Kreises „Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz vermutet.“
Tatsächlich registrierten die Beamten bei der Kontrollaktion einige Fahrer, die zu schnell bzw. ohne den Besitz einer für das Befahren der Fußgängerzone nötigen Ausnahmegenehmigung unterwegs waren. Auch in Bezug auf die vermuteten Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz wurden die Kontrolleure fündig und beanstandeten unter anderem nicht konzessionierte Fahrzeuge, fehlende Papiere, Fahrzeugmängel sowie das Bereithalten außerhalb der Betriebssitzgemeinde. Die Betroffenen müssen nun mit einem Bußgeld rechnen.
Durch die nächtlichen Kontrollaktionen möchte das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises nach eigenen Angaben gemeinsam mit den beteiligten Ordnungsämtern darauf hinwirken, die „schwarzen Schafe“ aus dem Taxi – und Mietwagengewerbe auszusortieren und die Verstöße nachhaltig und wirksam aufzudecken. In diesem Zusammenhang hat die Behörde auch gleich angekündigt, „in naher Zukunft Kontrollen in weiteren Städten und Gemeinden“ durchführen zu wollen.