Ab dem 1. Oktober 2024 werden nur noch Reifen als Winterreifen anerkannt, die das „Alpine-Symbol“ tragen. Es besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg. Das gilt auch für Ganzjahresreifen. Ab diesem Datum dürfen bei winterlichen Straßenbedingungen keine Reifen mehr gefahren werden, die lediglich eine „M+S“-Kennzeichnung tragen. Die Winterreifenpflicht bleibt also situationsbedingt: Nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen die Reifen mit Alpine-Symbol versehen sein (§ 36 Abs. 4 Nr. 2 StVZO). Bei M2- und M3-Bussen müssen mindestens die Räder an der permanent angetriebenen Achse und der vorderen Lenkachse mit Alpine-Symbol-Reifen ausgerüstet sein (§ 2 Abs. 3a StVZO).
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