Winterreifen: Alpine-Symbol wird Pflicht in Deutschland

Bei M2- und M3-Bussen müssen mindestens die Räder an der permanent angetriebenen Achse und der vorderen Lenkachse mit Alpine-Symbol-Reifen ausgerüstet sein (§ 2 Abs. 3a StVZO).

Das Alpine-Symbol besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg. (Foto: ADAC)
Das Alpine-Symbol besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg. (Foto: ADAC)
Redaktion (allg.)
(erschienen bei busplaner von Claus Bünnagel)

Ab dem 1. Oktober 2024 werden nur noch Reifen als Winterreifen anerkannt, die das „Alpine-Symbol“ tragen. Es besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg. Das gilt auch für Ganzjahresreifen. Ab diesem Datum dürfen bei winterlichen Straßenbedingungen keine Reifen mehr gefahren werden, die lediglich eine „M+S“-Kennzeichnung tragen. Die Winterreifenpflicht bleibt also situationsbedingt: Nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen die Reifen mit Alpine-Symbol versehen sein (§ 36 Abs. 4 Nr. 2 StVZO). Bei M2- und M3-Bussen müssen mindestens die Räder an der permanent angetriebenen Achse und der vorderen Lenkachse mit Alpine-Symbol-Reifen ausgerüstet sein (§ 2 Abs. 3a StVZO). 

Logobanner Liste (Views)