Warnhinweis auch bei Ganzjahresreifen nötig

Der Hersteller Yokohama weist darauf hin, dass auch bei der Montage von Ganzjahresreifen ein Warnhinweis anzubringen ist, wenn sie nicht für die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ausgelegt sind.

Solche Warnhinweise müssen auch bei Ganzjahresreifen angebracht werden, die nicht für die Höchstgeschwindigkeit eines Taxis oder Mietwagens ausgelegt sind. (Abb.: Yokohama)
Solche Warnhinweise müssen auch bei Ganzjahresreifen angebracht werden, die nicht für die Höchstgeschwindigkeit eines Taxis oder Mietwagens ausgelegt sind. (Abb.: Yokohama)
Dietmar Fund

Wie bei Winterreifen darf auch bei Ganzjahresreifen der Geschwindigkeits-Index des Reifens niedriger ausfallen, als es der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs entspricht. Deshalb muss auch bei der Montage entsprechender Ganzjahresreifen ein Warnhinweis im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Darauf weist der Reifenhersteller Yokohama hin.

Nach seinen Angaben bringen Werkstätten den Warnhinweis automatisch an. Werden die Reifen aber in Eigenregie gewechselt, was zum Beispiel in vielen Taxi- und Mietwagenbetrieben geschieht, ist das nicht selbstverständlich. Gerade wegen der vielen wechselnden Fahrer und vielen Aushilfen macht der Aufkleber dort ganz besonders Sinn.

Welcher Geschwindigkeitsindex für die Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs nötig ist, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, die seit 2005 den Fahrzeugschein ersetzt und von vielen noch so genannt wird. Dort stehen unter Punkt 15 die zulässigen Reifengrößen und im Feld „T“ der Geschwindigkeitsindex. Auf den Reifenflanken wiederum stehen die Größe des Reifens und dahinter sein Geschwindigkeitsindex.

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