KÜS-Hinweise zur neuen Winterreifen-Kennzeichnung

Die Sachverständigenorganisation weist darauf hin, dass das Schneeflockensymbol demnächst die M+S-Kennzeichnung ablöst.
Dietmar Fund

Seit einer Gesetzesänderung im Mai 2017 müssen neue Reifen, die Anforderungen von Winterreifen erfüllen, mit einem so genannten Alpine-Symbol gekennzeichnet sein. Es besteht aus einem stilisierten Berggipfel mit Schneeflocke und löst die Buchstaben der M+S-Kennzeichnung ab. Darauf weist die Sachverständigenorganisation KÜS hin.
Demnach gelten bei bereits gekauften Winterreifen solche, die bis zum 31. Dezember 2017 produziert und mit der Kennzeichnung M+S genehmigt wurden, bei Kontrollen noch bis zum 30. September 2024 als „Reifen für winterliche Verhältnisse“.

Laut der KÜS darf der Warnhinweis, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Winterreifens unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, nun auch über eine Anzeige im Fahrzeug gegeben werden. Anstelle eines Aufklebers kann der Fahrer also auch über den Bordcomputer angezeigt bekommen, dass er nicht ganz so schnell fahren darf.
 

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