Die neue Verordnung tritt voraussichtlich zum Ende dieser Woche mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und bezieht sich ausdrücklich nicht auf einen bestimmten Jahreszeitraum, sondern regelt, dass bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte“ Reifen mit der M+S-Kennzeichnung aufgezogen sein müssen. Auch Ganzjahresreifen, die über diese Markierung verfügen, sind demnach erlaubt.
Wer hingegen bei den genannten Witterungsverhältnissen mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt 40 Euro statt bisher 20 Euro, behindert er damit zusätzlich den Straßenverkehr, wird er zukünftig mit 80 Euro statt 40 Euro zur Kasse gebeten. Hinzu kommt dann ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
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