Unerwünschte Werbe-E-Mails können den Absender teuer kommen
Nachdem die Werkstattinhaberin erneut eine Werbe-E-Mail des Werbeunternehmens bekommen hatte, forderte sie diesen Betrag ein und drängte auf die Abgabe einer neuen Unterlassungserklärung mit einer höheren Vertragsstrafe. Der Fall kam vor das Landgericht, das genauso urteilte wie nun das Oberlandesgericht, und der Klägerin die 3.000 Euro zusprach.
Das Oberlandesgericht hatte zuvor einen Gutachter zu Rate gezogen. Er konnte nachweisen, dass das Werbeunternehmen die monierte zweite E-Mail-Botschaft selbst versandt hatte und Manipulationen des Absenders ausgeschlossen gewesen seien.
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