Urteil: Gleiche Versicherungstarife für Mann und Frau

Versicherungen müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) künftig einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Der sogenannte Risikofaktor sei diskriminierend.
Redaktion (allg.)

Versicherungsgesellschaften dürfen Männer und Frauen nicht mehr zu unterschiedlichen Tarifen absichern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern entschieden.

Die bisher übliche Berücksichtigung des Geschlechts als Risikofaktor, wonach Frauen beispielweise bei der Kranken- und Rentenversicherung höhere Prämien bezahlen müssen, Männer hingegen bei Auto- und Unfallversicherungen, stelle eine unzulässige Diskriminierung dar, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Spätestens bis zum 21. Dezember 2012 müssen die Unternehmen sogenannte Unisex-Tarife anbieten. Bestehende Verträge sollen davon jedoch unberührt bleiben.

Viele Versicherer warnen bereits, dass aufgrund des fehlenden Risikoausgleichs die Tarife für alle teurer würden. Das hält der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) für nicht gerechtfertigt und forderte die Aufsichtsbehörden auf, sicherzustellen, dass es unter dem Deckmantel der Angleichung nicht zu ungerechtfertigten Preiserhöhungen komme.

Europäischer Gerichtshof, 1.3.2011, Az.: C-236/09

(sk)
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