Arbeitgeber darf lange Berufspraxis fordern
Ein Arbeitgeber darf in einer Stellenausschreibung mehrjährige Berufspraxis fordern, ohne damit gegen das Benachteiligungsverbot zu verstoßen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem Fall mit dem Aktenzeichen 1 Sa 215/14 entschieden.
In dem verhandelten Fall hatte sich eine Programmiererin für eine Stelle beworben, für die eine mehrjährige Erfahrung in der Programmierung von Online-Shops gefordert worden war. Nach der Absage klagte sie gegen das Unternehmen, weil sie unter anderem wegen ihres Alters abgelehnt worden sei.
Laut der Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline ist eine langjährige Berufserfahrung oftmals Voraussetzung, um eine Arbeit richtig ausführen zu können. Sie dürfe deshalb auch von Bewerbern verlangt werden.
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