Neuerungen 2013, Teil 1: Die Reform der Rundfunkgebühren

In den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester informieren wir Sie in einer dreiteiligen Serie über die wichtigsten Neuerungen des kommenden Jahres. Im ersten Teil erklären wir, mit welchen Rundfunkbeiträgen Taxiunternehmer 2013 kalkulieren müssen.
Redaktion (allg.)

Wie wir bereits in unserer Printausgabe März/April 2012 berichteten, wird mit dem Jahreswechsel ein neues Rundfunkbeitrags-Modell in Kraft treten. Wir fassen noch einmal zusammen, worauf sich Taxiunternehmer ab Januar einstellen müssen.


Bei Gewerbetreibenden hängt die Höhe des Rundfunkbeitrags 2013 von drei Faktoren ab: der Anzahl der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätten, der Anzahl der dort jeweils beschäftigten sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter und der Anzahl der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge.
Für Taxiunternehmen bedeutet das laut Dr. Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks und ARD-Experte für Fragen rund um den neuen Rundfunkbeitrag, dass ihre Fahrer der Betriebsstätte des Arbeitgebers zugerechnet werden, sofern sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (Minijobber zählen nicht mit).


Konkret: Bei bis zu acht Fahrern bzw. anderen Angestellten des Unternehmers beträgt der monatliche Beitrag ab dem kommenden Jahr 5,99 €, bei bis zu 19 Angestellten 17,98 € und bei bis zu 49 Angestellten 35,96 €. Für die Betriebsstätte wohlgemerkt und unabhängig davon, wie viele und welche Arten von Rundfunkgeräten dort bereitgehalten werden.
Hinzu kommt die Gebühr für die Taxis. Für jedes betrieblich genutzte Kfz, das auf den Taxiunternehmer zugelassen ist, werden monatlich 5,99 € fällig. Dabei wird ein Fahrzeug auf jede Betriebsstätte angerechnet und ist beitragsfrei.


Einzelunternehmer müssen ab Januar also keinen Rundfunkbeitrag für ihr Taxi entrichten, sondern nur für den Betriebssitz (5,99 €). Unter Umständen kann dieser entfallen - jedoch nur, wenn der Unternehmer ein Heim-Büro hat und für die Wohnung bereits ein Beitrag entrichtet wird. In diesem Fall ist jedoch wiederum das Taxi als betrieblich genutztes Kfz mit 5,99 Euro monatlich beitragspflichtig.
Im zweiten Teil unserer Serie informieren wir Sie morgen über wichtige Änderungen für Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anträgen auf Dauerfristverlängerung und Lohnsteueranmeldungen.
 

(sk)
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