Kündigung bei vertuschter Unfallschuld

Dieses Urteil sollte Taxifahrern als Warnung dienen: Wer seine eigene Schuld an einem Unfallschaden gegenüber seinem Chef verschleiert und ihm stattdessen eine Lügengeschichte auftischt, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen.
Redaktion (allg.)

Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen weist die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline hin.

Ein 33-jähriger Anlagenmonteur hatte am Steuer seines Dienstwagens vor einer roten Ampel nicht rechtzeitig gebremst und war auf ein dort stehendes Fahrzeug aufgefahren. An dem fremden Auto entstand kein Schaden, so dass dessen Fahrer auf eine Unfallaufnahme verzichtete.

Um aber den eigenen Schaden von ca. 1.500 Euro am Firmenauto zu kaschieren, erzählte der Monteur seinem Abteilungsleiter, er und sein mitfahrender Kollege hätten den auf dem Bürgersteig geparkten Wagen lädiert vorgefunden, nachdem sie zum Unfallzeitpunkt gar nicht im Fahrzeug gewesen seien, weshalb der offenbar fahrerflüchtige Schadensverursacher ihnen auch nicht bekannt sei. Ein Lügengebäude auf wackligen Beinen, das nicht lange halten konnte und wenig später durch das „Geständnis“ des Beifahrers tatsächlich zusammenbrach. Woraufhin das Firmenmanagement dem schon vorher mehrfach wegen seiner rüpelhaften Fahrweise abgemahnten Monteur fristlos kündigte.

Und das zu Recht, wie die Chemnitzer Landesarbeitsrichter betonten. "Der Verkehrssünder hat nicht nur einen von ihm verschuldeten Unfall gegenüber seinem Arbeitgeber vertuschen wollen, sondern durch die vorgetäuschte Fahrerflucht auch dessen berechtigte Schadensersatzansprüche gegen ihn verschleiert", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold von der Deutschen Anwaltshotline den Urteilsspruch. Erschwerend komme im Übrigen noch hinzu, dass der Delinquent einen weiteren Arbeitnehmer in sein eigenes Fehlverhalten verstricken und damit in das Täuschungsmanöver hineinziehen wollte.

Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 28.04.2011, Az.: 1 Sa 749/10

(sk)
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