Taxizentrale muss Daten an Zoll rausgeben

Nach einen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf darf die Zollverwaltung von einer Taxizentrale die Herausgabe der Vermittlungsdaten verlangen. Eine Klage der Zentrale gegen diese Verfügung wurde zurückgewiesen.
Redaktion (allg.)
Sofern Behörden der Zollverwaltung überprüfen, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, sind sie dazu berechtigt, neben den Räumen des Arbeitgebers auch die Geschäftsräume eines „Auftragsgebers von Dienstleistungen“ zu betreten und dort Einsicht in die Unterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art oder Dauer von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können. Bei diesen Daten handelte es sich im speziellen Fall um die An- und Abmeldezeiten der Taxifahrer der dieser Zentrale angeschlossenen Unternehmer und um die erteilten Fahrtaufträge. Diese Daten sollten mit den Überprüfungsergebnissen von gleichzeitig vorgenommenen Standplatzkontrollen verglichen werden. Eine ausführliche Urteilsbesprechung können Sie in der Printausgabe September 2010 von taxi heute nachlesen.
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