Abbiegender Fahrer muss auf Fußgänger achten
Wenn die Ampel eines Abbiegers Grün zeigt und er daraufhin eine Fußgängerampel quert, die für den Fußgänger ebenfalls Grün zeigt, muss er auf Fußgänger achten. Fußgänger dürfen zwar auch nicht blindlings über die Straße stürmen, aber es genügt, wenn sie einen kurzen Seitenblick auf die Straße werfen. So urteilte das Oberlandesgericht Dresden in einem Fall mit dem Aktenzeichen 7 U 568/14, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins verweist.
Bei dem Fall ging es um einen Lkw-Fahrer, der vorgebracht hatte, auch für ihn habe die Ampel Grün gezeigt. Deshalb trage die Frau, die er angefahren hatte, eine Mitschuld an dem Unfall. Das Gericht sah dies anders, weshalb der Lkw-Fahrer jetzt alleine haften muss.
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