Handicap-Fahrer müssen keine Warnweste tragen

Beim Ein- und Aussteigen ihrer Schützlinge ist reflektierende Kleidung ratsam, aber nicht vorgeschrieben.
Dietmar Fund

Fahrer, die bei einem Fahrdienst, einem Taxi- oder einem Mietwagenunternehmer gehandicapte Fahrgäste befördern, müssen keine Warnweste tragen, wenn sie beim Ein- und Aussteigen helfen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt das nicht vor. Gleichwohl muss ein Unternehmer die Gefährdung seiner Mitarbeiter bei solchen Einsätzen beurteilen. Wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass das Tragen einer Warnweste ratsam ist, kann er das seinen Mitarbeitern vorschreiben.

Diesen Rat gab die BG Verkehr auf Anfrage von taxi heute. Die Experten der Berufsgenossenschaft raten dazu, die Fahrgäste nach Möglichkeit abgewandt vom fließenden Verkehr aussteigen zu lassen. Bei schlechten Sichtverhältnissen und bei Nacht sei das Tragen von Kleidung mit reflektierenden Streifen ratsam. Die gebe es ja mittlerweile auch bei durchaus schicker Berufskleidung. Sicherheitsbewusste Chefs müssen ihr Team also nicht zum Anlegen leuchtender Sicherheitswesten „verdonnern“.

Bei taxi heute hatte Alexander Faber angefragt, der bei einem Pforzheimer Behindertenfahrdienst mit rund 50 Fahrern arbeitet.

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