Kein Fahrverbot für rasenden Taxifahrer

Über einen interessanten Fall eines eiligen Taxifahrers berichtet die Chemnitzer Morgenpost. Er war zweimal wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts geblitzt worden. Um das eigentlich fällige Fahrverbot kam er jedoch herum.
Redaktion (allg.)

Der 52-jährige Chemnitzer Taxifahrer war innerhalb eines Jahres zweimal mit zu „schwerem Bleifuß“ erwischt worden, in einem Fall mit 77 km/h innerorts. Als er einige Wochen später den Bußgeldbescheid erhielt, staunte er jedoch nicht schlecht:

Er wurde zur Zahlung von 200 Euro Strafe aufgefordert und sollte drei Punkte in Flensburg erhalten; von dem eigentlich aufgrund des Vergehens im Bußgeldkatalog ebenfalls vorgesehenen einmonatigen Fahrverbots war in dem Bescheid jedoch keine Rede. Der 52-Jährige freute sich und akzeptierte die verhängte Strafe.

Als das Ordnungsamt schließlich auf den fehlerhaften Bußgeldbescheid aufmerksam wurde, forderte es nachträglich den Führerschein des Taxifahrers an. Als er sich weigerte, drohte die Behörde mit einer Einziehung der Fahrerlaubnis durch die Polizei.

Der Taxler beantragte daraufhin beim Chemnitzer Amtsgericht, die Vollziehung des Führerscheinentzugs zu untersagen, schließlich sei das Fahrverbot im Bußgeldbescheid ja gar nicht verhängt worden. Mit Erfolg: Das Gericht gab ihm recht und urteilte, dass es an einer Rechtsgrundlage fehle, die Fahrerlaubnis nachträglich einzuziehen.

(sk)
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