Fußgänger sollten Blickkontakt zum Autofahrer aufnehmen

Wenn ein Autofahrer beim Anfahren einen Fußgänger erwischt, trägt der eine Mitschuld, wenn er keinen Blickkontakt zum Fahrer aufgenommen hat.
Nicht nur an Fußgängerüberwegen sollten Taxifahrer den Blickkontakt zu Fußgängern suchen, um Kollisionen zu vermeiden. (Foto: Matthias Stöbener/pixelio.de)
Nicht nur an Fußgängerüberwegen sollten Taxifahrer den Blickkontakt zu Fußgängern suchen, um Kollisionen zu vermeiden. (Foto: Matthias Stöbener/pixelio.de)
Dietmar Fund

Ein Fußgänger, der eine Straße überqueren möchte, muss über einen Blickkontakt zum Fahrer eines anhaltenden Wagens vergewissern, ob er gefahrlos passieren kann. Versäumt er dies, trägt er eine Mitschuld, wenn der Fahrer plötzlich anfährt und ihn streift. So urteilte das Oberlandesgericht München in einem Fall mit dem Aktenzeichen 10 U 4543/13, auf den die Deutsche Anwaltshotline hinweist.

Das Gericht hatte über die Klage einer Fußgängerin zu entscheiden, die vor einem anhaltenden Kleintransporter über die Straße ging, ohne nach dessen Fahrer zu schauen. Der fuhr plötzlich an und verletzte die Frau an der Schulter und an der Hüfte. Sie gab an, bleibende Schäden davongetragen zu haben und arbeitsunfähig geworden zu sein. Unter anderem wollte sie ihr Gehalt ersetzt bekommen, das sie zwischen dem Unfall und der Rente bekommen hätte. Diesen Anspruch verneinte das Oberlandesgericht. Es gestand der Frau aber ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro und Schadenersatz zu, von dem wegen der Mitschuld 25 Prozent abzuziehen seien.

Da der größte Teil der Schuld in einem solchen Fall auf den Fahrer entfällt, sollten die Fahrer von Taxis und Mietwagen in ähnlichen Situationen auf jeden Fall ihrerseits Blickkontakt zu Fußgängern aufnehmen und im Zweifelsfall lieber etwas länger anhalten.

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