Druck auf den Einschalt-Button fällt unter das Handy-Verbot

Das Oberlandesgericht Hamm wertet schon den prüfenden Fingerdruck auf das Smartphone als Verstoß gegen das Handy-Verbot am Steuer.
Egal, was man im Auto mit dem Handy anstellt: Es ist fast immer eine verbotene Nutzung. (Foto: Dietmar Fund)
Egal, was man im Auto mit dem Handy anstellt: Es ist fast immer eine verbotene Nutzung. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Taxifahrer, die kontrollieren möchten, ob ihr Smartphone ein- oder ausgeschaltet ist, sollten es nicht während der Fahrt befingern. Sonst begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm mit dem Aktenzeichen 1 RB 170/16 hervor, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist.

Das Gericht wertete auch die Überprüfung des Handy-Zustands als Handy-Nutzung. Eine solche Nutzung setze also nicht voraus, dass das Handy eingeschaltet sei, schlussfolgert Rechtsanwalt Frank Böckhaus, der für die telefonische Rechtsberatung tätig ist.
 

Logobanner Liste (Views)