Druck auf den Einschalt-Button fällt unter das Handy-Verbot
Taxifahrer, die kontrollieren möchten, ob ihr Smartphone ein- oder ausgeschaltet ist, sollten es nicht während der Fahrt befingern. Sonst begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm mit dem Aktenzeichen 1 RB 170/16 hervor, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist.
Das Gericht wertete auch die Überprüfung des Handy-Zustands als Handy-Nutzung. Eine solche Nutzung setze also nicht voraus, dass das Handy eingeschaltet sei, schlussfolgert Rechtsanwalt Frank Böckhaus, der für die telefonische Rechtsberatung tätig ist.
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin