800 Euro Strafe für Taxi-Betrüger

Ein vermeintliches sprachliches Missverständnis zwischen Fahrgast und Taxifahrer entpuppte sich nun vor Gericht als Betrug. Gegenstand des Rechtsstreits: Eine Taxifahrt „nach Essen“.
Redaktion (allg.)

Wie die Rheinische Post berichtete, war ein 40-jähriger Werbefachmann im August letzten Jahres nach einer Feier in Düsseldorf gegen zwei Uhr morgens beschwipst in ein Taxi gestiegen und wollte „nach Essen“ zum Hauptbahnhof gebracht werden. Der Fahrer fragte ihn dreimal, ob er wirklich zum Essener Hauptbahnhof wollte, was der 40-Jährige offenbar bejahte. Also machte sich der Taxler auf den Weg, währenddessen sein Fahrgast alkoholbedingt ein Nickerchen machte. Als er kurz vor Essen wieder aufwachte und sah, dass der Taxameter mehr als 60 Euro anzeigte, protestierte er und berief sich auf ein Missverständnis. Er habe nicht „nach Essen“ fahren wollen, sondern nur am Düsseldorfer Hauptbahnhof „zum Essen“ gehen wollen. Den angefallenen Fahrpreis konnte er nicht begleichen, da er offenbar nur ca. 30 Euro mit sich führte. Der Fall landete vor Gericht, wo der Amtsrichter das vermeintliche Missverständnis schnell als handfesten Betrug entlarvte. Der 40-Jährige war in der Vergangenheit schon einmal durch einen ähnlichen Vorfall auffällig geworden. Auch dabei hatte er einen Taxifahrer „nach Essen“ geschickt und sich mit der gleichen Ausrede um die Bezahlung gedrückt. Das Verfahren wurde damals eingestellt, diesmal jedoch muss der Mann tief ins Portemonnaie greifen: Der Richter brummte ihm wegen Betrugs eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro auf.

Logobanner Liste (Views)