350-Euro-Taxifahrt trotz leerer Geldbörse

Fahrpreis-Prellereien sind im Taxigewerbe ja leider nicht gerade selten. Das Amtsgericht Rotenburg hatte nun aber einen besonderen Fall zu beurteilen.
Redaktion (allg.)

Was war geschehen? Wie die Hersfelder Zeitung berichtete, war ein 22-Jähriger aus Suhl im Oktober des vergangenen Jahres mit dem Zug vom thüringischen Suhl in die hessische Stadt Bebra gefahren. Eigentlich wollte er nach Essen, offenbar hatte aber sein Geld nicht für eine Fahrkarte bis dahin gereicht. Vor dem Bahnhof in Bebra steuerte er auf eine Taxifahrerin zu und tischte ihr eine Lügengeschichte auf. Ihm sei sein Portemonnaie mit Geld und Ausweis gestohlen worden, weshalb er nicht mit dem Zug weiterfahren könne. Er habe also kein Geld dabei, müsse aber dringend zu einem Vorstellungsgespräch nach Essen. Dort werde er am Bahnhof von seiner Freundin abgeholt, die die Taxifahrt dann bezahlen würde. Anmerkung der Redaktion: Essen liegt rund 330 Kilometer von Bebra entfernt, der Fahrpreis mit dem Taxi beläuft sich auf etwa 350 Euro. Die Taxifahrerin erklärte sich also tatsächlich bereit, den Mann nach Essen zu fahren, fragte ihn jedoch zuvor nach seinen Personalien, die er ihr daraufhin auf einen Zettel schrieb. Wie sich später herausstellte, waren es die falschen. Unterwegs, erzählte die Taxlerin vor Gericht, habe ihr Fahrgast mehrere Telefongespräche mit seiner Bekannten geführt. Am Bahnhof in Essen wartete sie auch tatsächlich auf dem 22-Jährigen, war jedoch nicht bereit, die Rechnung zu begleichen. Als er daraufhin flüchten wollte, konnte die Taxifahrerin ihn mit fremder Hilfe festhalten und die Polizei alarmieren. Das Amtsgericht in Rotenburg wertete das Vorgehen des Angeklagten nun als eindeutigen Betrug, obwohl der Mann der Taxifahrerin vor Fahrtantritt gestanden hatte, kein Geld mit sich zu führen. Er habe sie mit seinen Lügen bewusst getäuscht. „Wer falsche Personalien angibt, der will betrügen.“ Das Urteil: Vier Monate auf Bewährung. Und natürlich muss der 22-Jährige der gutgläubigen Taxifahrerin auch noch den Preis für die Taxifahrt erstatten.

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