Köln muss neue Taxikonzession erteilen

Ein Taxiunternehmer hat die Herausgabe einer neuen Taxikonzession durch die Stadtverwaltung Köln eingeklagt und bekam vom Verwaltungsgericht Recht.
Redaktion (allg.)

Update am Freitag, 28.6.2013, 13 Uhr: Wie das OVG Köln gegenüber taxi heute eben bestätigte. liegt dem Gericht ein Schreiben vor, in dem der Kläger ankündigt, seine Klage zurückzuziehen. Ende Update;

 

Bereits seit 20 Jahren werden in der Domstadt keine neuen Taxikonzessionen mehr erteilt, die maximale Anzahl ist auf 1.217 begrenzt. Wer eine haben möchte, muss darauf hoffen, dass ein anderer Unternehmer verkauft und muss bereit sein, einen hohen fünfstelligen Betrag dafür hinzublättern.

Dazu war ein Kollege nicht bereit. Er wollte eine „frische“ Konzession von der Stadtverwaltung erteilt bekommen. Die Stadt lehnte mit der Begründung ab, die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Köln sei beeinträchtigt, wenn neben der Übertragung bestehender Konzessionen weitere erteilt würden.

Der Unternehmer zog vor Gericht und bekam Recht. Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass ein Anspruch auf die begehrte weitere Konzession bestehe. Begründung: Die Stadt habe nicht hinreichend belegt, dass die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Köln bedroht sei, wenn diese Konzession erteilt werde. Ein zu diesem Zweck von der Stadt eingeholtes Gutachten enthalte keine hinreichend tragfähigen Feststellungen.

Vor allem könne die Anzahl der Betriebsaufgaben nicht als ausreichend gewichtiges Indiz für eine bereits bestehende Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Taximarktes gewertet werden, wenn tatsächlich in jedem Fall der Betriebsaufgabe die Konzession an einen Interessenten für einen hohen fünfstelligen Eurobetrag übertragen werde.

Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. Das Gericht ließ die Beantragung einer Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster innerhalb eines Monats zu.

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 3. Juni 2013, Az.: 18 K 6314/11

(sk)
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