Der Unternehmer wurde beschuldigt, während der von ihm im Auftrag der Stadt Uelzen durchgeführten Schülerbeförderungen Kinder mit rechtsradikaler Musik beschallt und zudem seine Gesinnung offen zur Schau getragen zu haben – unter anderem auf seiner Facebook-Seite.
Die Stadt Uelzen hatte ihm deshalb Ende Mai die Genehmigung zur Beförderung der Schüler versagt (wir berichteten). Mitte Juli schließlich entzog der Landkreis dem Mann die Konzession. Begründet wurde dies allerdings nicht mit seiner rechten Gesinnung, sondern mit diversen unterschiedlichen Rechtsverstößen. Der Mann habe „in 18 Fällen gezeigt, dass es ihm grundlegend an der erforderlichen Rechtstreue mangele“, berichtet die Allgemeine Zeitung unter Berufung auf den Gerichtsbeschluss.
Unter anderem soll er fällige Beiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt haben. Deshalb sei der Mann als unzuverlässig anzusehen und die Konzession zu entziehen, argumentierte der Landkreis. Der Unternehmer wehrte sich gegen diese Entscheidung und hatte damit nun vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Erfolg.
Das Gericht hatte „nicht unerhebliche Zweifel“ an der Richtigkeit der Einschätzung des Landkreises. Zwar ergäben sich aus dem von der Genehmigungsbehörde dargelegten Verhalten Pflichtverstöße des Unternehmers, diese seien „für sich betrachtet jedoch noch nicht als schwere Verstöße im Sinne der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr anzusehen“.
Der Landkreis Uelzen habe zudem nicht berücksichtigt, dass die in einem engen zeitlichen Zusammenhang begangenen Verstöße mehr als ein Jahr zurück liegen und dass es keine Anhaltspunkte für die Annahme gebe, dass es erneut zu ähnlichen Verfehlungen kommen wird.
Der Mann darf sein Taxiunternehmen also weiterführen – zumindest vorläufig. Der Landkreis will eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht prüfen.
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