Stuttgart muss Konzessions-Warteliste überarbeiten

Im Streit um die so genannten Wartelisten für eine Taxi-Konzession musste sich die Stadt Stuttgart vor dem Verwaltungsgericht verteidigen. Geklagt hatten zwei Anwärter auf eine Konzession. Das Verfahren endete gestern mit einem Vergleich.
Redaktion (allg.)

Die Bewerber hatten bei der Landeshauptstadt Stuttgart im September 2008 / Juni 2011 bzw. im Juli 2011 jeweils eine Taxikonzession beantragt. Die Stadt hatte diese Anträge abgelehnt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass im Bereitstellungsbezirk Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt derzeit rund 760 Taxikonzessionen im Umlauf seien. Laut Aussage der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale seien täglich im Schnitt 550 Fahrzeuge angemeldet; der Prozentsatz der leeren Fahrzeuge betrage ungefähr 80%.

Würden mehr Konzessionen vergeben, so hätte dies einen ruinösen, das Taxigewerbe in seiner Existenz bedrohenden Wettbewerb zur Folge. Die umsatzstarken Standplätze, insbesondere die Taxistandplätze rund um den Stuttgarter Hauptbahnhof seien komplett überfüllt. Durch das Projekt „Stuttgart 21“ würde diese Problematik verstärkt.

Außerdem würden Konzessionen nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anträge vergeben. Die Kläger befänden sich auf Platz  387 bzw. 359 der Vormerkliste für Neubewerber. Hinzu kämen noch 108 Antragsteller auf der Warteliste für Altunternehmer.

Gegen diese Entscheidung der Stadt reichten die Bewerber Ende letzten Jahres beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage ein. Begründung: Die Einschätzung der Stadt beruhe auf reinen Schätzungen und nicht auf Fakten oder nachvollziehbaren Tatsachen. Die Gefahr einer ruinösen und existenzbedrohenden Wettbewerbssituation müsse aber konkret beweisbar eingetreten oder nach dem sorgfältig begründeten Urteil der Behörde in drohende Nähe gerückt sein. Zudem führe die Stadt die Warteliste nicht ordnungsgemäß, weil sie nicht aktualisiert werde.

Gestern nun das Urteil, das in einem Vergleich beider Parteien endete. Dabei verpflichtete sich die Landeshauptstadt Stuttgart, über die Anträge der Kläger auf Neuerteilung einer Taxikonzession bis spätestens 01.01.2013 erneut zu entscheiden. Sie müsse eine Vormerkliste für Neubewerber berücksichtigen, die zuvor überarbeitet werden muss. So müssen diejenigen Antragsteller ersatzlos aus der Liste gestrichen werden, die unbekannt verzogen sind, mit einer laufenden Sperrfrist geführt werden oder die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nicht innerhalb der von der Stadt vorgegebenen Frist nachgewiesen haben.

Zudem müssen Neubewerber in zeitlicher Reihenfolge des Antragseingangs in die Liste aufgenommen werden, wobei als Antragseingang frühestens das Datum des Tages nach Ablauf einer (früher bestehenden) Sperrfrist genommen werden darf.

Verwaltungsgericht Stuttgart, 4.7.2012, Az.: 8 K 3933/11 und 8 K 4390/11

(sk)
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