Stadt Karlsruhe muss mehr Taxis zulassen

Das Verwaltungsgericht hat der Klage eines Mietwagenunternehmers stattgegeben und die Argumentation der Stadtverwaltung abgewiesen.
Die Stadt Karlsruhe hat unter anderem wegen der Taxendichte eine „Ohrfeige“ vom Verwaltungsgericht erhalten. (Foto: Dietmar Fund)
Die Stadt Karlsruhe hat unter anderem wegen der Taxendichte eine „Ohrfeige“ vom Verwaltungsgericht erhalten. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund
Die Stadt Karlsruhe muss einem Mietwagenunternehmer die von ihm beantragten zehn Taxikonzessionen erteilen. Das hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe am 19. Juni 2017 bekanntgegeben. Die Stadt hatte dies mit der Begründung abgelehnt, im Hinblick auf die Zahl vorrangiger Bewerber könne sie die Konzessionen nicht gewähren, denn sonst wären die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes bedroht und die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt.

Das Gericht verwarf am 20. April 2017 diese Begründung und urteilte, die Stadt habe den maßgeblichen Sachverhalt „weder vollständig noch zutreffend“ ermittelt. Sie habe nicht nachvollziehbar gemacht, wie sich die Nachfrage nach Taxi-Dienstleistungen in den letzten Jahren entwickelt habe und könne daher auch keine Prognose für die weitere Entwicklung abgeben. Zudem habe sie die Angaben der Bestandsunternehmer keiner Plausibilitätsprüfung unterzogen. Zu guter Letzt habe sie auch die im Vergleich zu anderen Städten auffallend geringe Taxendichte in Karlsruhe außer Acht gelassen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Karlsruhe kann innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Urteilstextes beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Berufung beantragen.

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