Das Gericht verwarf am 20. April 2017 diese Begründung und urteilte, die Stadt habe den maßgeblichen Sachverhalt „weder vollständig noch zutreffend“ ermittelt. Sie habe nicht nachvollziehbar gemacht, wie sich die Nachfrage nach Taxi-Dienstleistungen in den letzten Jahren entwickelt habe und könne daher auch keine Prognose für die weitere Entwicklung abgeben. Zudem habe sie die Angaben der Bestandsunternehmer keiner Plausibilitätsprüfung unterzogen. Zu guter Letzt habe sie auch die im Vergleich zu anderen Städten auffallend geringe Taxendichte in Karlsruhe außer Acht gelassen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Karlsruhe kann innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Urteilstextes beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Berufung beantragen.
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