Ludwigshafener Behörde hat Taxikonzessionen richtig eingeschätzt

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße bestätigte die Verweigerung weiterer Taxikonzessionen trotz eines Gutachtens, das eine maßvolle Anhebung empfohlen hatte.
In Ludwigshafen am Rhein darf die Genehmigungsbehörde weitere Taxikonzession verweigern. (Foto: F.Betz/pixelio.de)
In Ludwigshafen am Rhein darf die Genehmigungsbehörde weitere Taxikonzession verweigern. (Foto: F.Betz/pixelio.de)
Dietmar Fund

Ein Gericht kann nur eingeschränkt prüfen, ob eine Genehmigungsbehörde zu Recht die Erteilung weiterer Taxikonzessionen abgelehnt hat. Es kann nur eingeschränkt die von der Behörde während eines Beobachtungszeitraums zu treffende Prognose überprüfen, ob das örtliche Taxigewerbe weitere Konzessionen verträgt. Ein Gericht könne eine solche Entscheidung nur daraufhin überprüfen, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt worden seien und der mögliche Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt worden sei. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 24. Juni 2015 hervor, das die Aktenzeichen 3 K 879/13.NW und 3 K 662/14.NW trägt.

In dem verhandelten Fall ging es um die Klage zweier Unternehmer, die in Ludwigshafen am Rhein 2012 und 2013 sieben beziehungsweise zwei neue Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen beantragt hatten. Obwohl ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes 2012 empfohlen hatte, die Zahl der Taxikonzessionen innerhalb von drei Jahren von 60 auf 70 zu steigern, hatte die Genehmigungsbehörde sie verweigert. Sie argumentierte damit, dass die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes die Erteilung weiterer Taxikonzessionen nicht zulasse. Die Behörde richtete aber im Juni 2013 einen Beobachtungszeitraum ein und schickte den Taxiunternehmern einen Fragebogen.

Die Auswertung der Bögen im März 2015 ergab, dass die Zahl der Taxifahrten von 279.526 im Jahr 2011 auf 278.190 im Jahr 2013 gesunken war. Der Umsatz der Taxiunternehmer war im selben Zeitraum von rund 5,6 auf rund 4,7 Millionen Euro gesunken, der Gewinn pro Fahrzeug von 12.045 Euro auf 4.083 Euro. Die Verbindlichkeiten je Fahrzeug waren von 30.114 auf 35.738 Euro gestiegen. Da der Mindestlohn zu einer weiteren Belastung führen werde, würde die Erteilung weiterer Konzessionen die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes weiter gefährden, urteilte die Genehmigungsbehörde. Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht.

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