Keine Schichtzettel, keine Konzession

Weil ein Berliner Taxiunternehmen keine Schichtzettel vorlegen konnte, verweigerte die Genehmigungsbehörde die Konzessionsverlängerung. Einen Eilantrag des betroffenen Unternehmens lehnte das Gericht nun ab.
Redaktion (allg.)

Was in Hamburg schon längere Zeit praktiziert wird, scheint sich nun auch das Berliner Landesamt für Ordnungsangelegenheiten (Labo) auf die Fahne geschrieben zu haben: Bevor Konzessionen verlängert werden, muss der Unternehmer die gesetzlich vorgeschriebene „persönliche Zuverlässigkeit“ nachweisen.

Dies war nach Ansicht der Behörde im vorliegenden Fall nicht geschehen, denn das Unternehmen hätte zum Zeitpunkt des Verlängerungsantrags weder Schichtzettel noch vergleichbare Aufzeichnungen zum gesetzlich erforderlichen Einnahme-Ursprung vorlegen können. Eine stattdessen geführte und vorgelegte Wagenumsatzliste sei für eine Plausibilitätsprüfung nicht ausreichend, da eine solche Prüfung auch Angaben zu den Tachometerdaten voraussetze. Nur wenn die Gesamtlaufleistung eines Taxis und die Angaben des Taxameters bekannt seien, könnten Manipulationen, z.B. durch private Nutzung der Fahrzeuge, ausgeschlossen werden. Damit sei auch nicht sichergestellt, dass das Unternehmen seine abgabenrechtlichen Pflichten erfülle, was wiederum zur Annahme der persönlichen Unzuverlässigkeit berechtige.

Auch die Frage, ob dem Labo überhaupt ein eigenes Prüfungsrecht zustehe, wurde vom Gericht klar bejaht, da die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes solche Unstimmigkeiten nicht berücksichtige.

Mit dem Richterspruch vom 10. August 2011 (AZ: VG 11 L 352.11) hat das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag eines Taxiunternehmers zurückgewiesen. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das OVG Berlin zulässig.
 

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