Bei Urkundenfälschung ist die Taxi-Konzession sofort weg

Wenn ein Taxiunternehmer einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung bekommt und ihn einfach ignoriert, darf im sofort die Konzession entzogen werden.
Auch ein Taxler in Existenznot darf einen Strafbefehl nicht einfach ignorieren. (Foto: Rike/pixelio.de)
Auch ein Taxler in Existenznot darf einen Strafbefehl nicht einfach ignorieren. (Foto: Rike/pixelio.de)
Dietmar Fund

Wer als Taxiunternehmer nach einem Strafbefehl trotzdem nicht genehmigte Personenbeförderungsfahrten durchführt, muss es sich gefallen lassen, dass ihm seine Taxi-Konzession wegen mangelnder persönlicher Zuverlässigkeit mit sofortiger Wirkung entzogen wird. Mit dieser hier sinngemäß wiedergegebenen Begründung lehnte das Verwaltungsgericht Koblenz einen Eilantrag ab, mit dem der Unternehmer Einspruch gegen den sofortigen Konzessionsentzug einlegen wollte. Er kann nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.

Der Landkreis Mayen-Koblenz hatte die Taxi-Konzession des Unternehmers mit sofortiger Wirkung widerrufen, weil seine persönliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben sei. Er habe unter anderem eine mit einem Strafbefehl geahndete Urkundenfälschung begangen und habe mit der gefälschten Urkunde versucht, bei einem Kostenträger Krankentransportfahrten während eines nicht genehmigten Zeitraums abzurechnen. Sogar nach dem Konzessionsentzug habe er noch nicht genehmigte Personenbeförderungsfahrten durchgeführt. Damit habe er sich erkennbar bewusst über die Anordnung der Aufsichtsbehörde hinweggesetzt.

Eine Pressemitteilung zu dem Beschluss vom 2. Februar 2016 wurde am 16. Februar veröffentlicht. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 5 L 23/16 KO.

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