Baden-Baden muss bis zu 33 neue Taxikonzessionen ausgeben

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe rügt die Stadtverwaltung, weil sie die Gefährdung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes nicht ordentlich nachgewiesen habe.
In der Kurstadt Baden-Baden gibt es nicht nur wegen des Theaters (Foto) eine hohe Nachfrage nach Taxis, was die Behörde laut dem Gericht nicht ausreichend berücksichtigt hat. (Foto: Ingrid Kranz/pixelio.de)
In der Kurstadt Baden-Baden gibt es nicht nur wegen des Theaters (Foto) eine hohe Nachfrage nach Taxis, was die Behörde laut dem Gericht nicht ausreichend berücksichtigt hat. (Foto: Ingrid Kranz/pixelio.de)
Dietmar Fund

Die Stadt Baden-Baden muss zusätzlich zu den bisher vergebenen 71 Taxikonzessionen 32 neue ausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 22. November 2017 in einem Fall entschieden, der das Aktenzeichen 10 K 3273/15 trägt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig geworden.

In dem Rechtsstreit hatte eine Taxiunternehmerin, die schon 2009 fünf Taxikonzessionen eingeklagt hatte, 2014 drei weitere Taxikonzessionen beantragt. Die verweigerte die Genehmigungsbehörde mit dem Argument, wenn sie der Klägerin, die auf der Warteliste nicht ganz oben stand, weitere Konzessionen ausgeben würde, müsse sie auch weitere 21 Konzessionen ausgeben. Dann sei die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes gefährdet.

Nach Meinung des Gerichts hat die Behörde bei der prognostischen Einschätzung der Funktionsfähigkeit den maßgeblichen Sachverhalt „weder vollständig noch zutreffend ermittelt“ und die Taxendichte überhaupt nicht einbezogen. Überdies habe es in den letzten Jahren keinen einzigen Fall einer Geschäftsübergabe aus wirtschaftlichen Gründen gegeben. Deshalb entschied das Gericht, dass die Behörde 3 Taxikonzessionen an die Klägerin und 29 weitere an diejenigen Bewerber von der Warteliste ausgeben muss, die nicht nachrangig zu behandeln sind. Der Veröffentlichungstext liegt taxi heute vor.

Laut Roland Seiter, Pressesprecher der Stadt Baden-Baden, werden nun alle Antragsteller, die in der Warteliste vor der Klägerin geführt werden, eine Taxikonzession erteilt bekommen. Die Stadtverwaltung werde die Genehmigungspraxis künftig ändern. Ab sofort solle bei jeder Erteilung oder Verlängerung das Hauptaugenmerk auf eine detaillierte Überprüfung der einzelnen Unternehmen gelegt werden, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Baden-Baden, in der von „bis zu 33 neuen Taxikonzessionen“ die Rede ist. Das Rathaus orientiere sich dabei an der Hansestadt Hamburg.

Einen ausführlichen Bericht über das Urteil bringt die Ausgabe 3-4/2018 von taxi heute.
 

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