Arbeitszeiten: Konzessionsverlängerung darf versagt werden

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren bestätigt, dass die Behörde die Verlängerung von Taxikonzessionen verweigern darf, wenn der Unternehmer Arbeits- und Pausenzeiten seiner Fahrer nicht ausreichend überprüft.
Die Aufzeichnung von Arbeits- und Pausenzeiten muss genau sein – ob der Aufenthalt im Taxi-Speicher als Pause gilt, hat das Gericht nicht beurteilt. (Foto: Dietmar Fund)
Die Aufzeichnung von Arbeits- und Pausenzeiten muss genau sein – ob der Aufenthalt im Taxi-Speicher als Pause gilt, hat das Gericht nicht beurteilt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 25. Mai 2018 in einem Eilverfahren einen in taxi heute 5/2018 geschilderten Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 8. März 2018 bestätigt. Es hatte die Entscheidung der Hamburger Genehmigungsbehörde für rechtens gehalten, einem Taxiunternehmer die Verlängerung seiner zehn Konzessionen zu verweigern, weil er wiederholt nicht die erforderlichen Nachweise für die Arbeits- und Pausenzeiten seiner Taxifahrer erbracht hatte.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als erster Instanz hatte stark auf die Pausenaufzeichnungen von Taxifahrern abgehoben, die sich zum Teil nachweislich im Taxen-Speicher am Hamburger Flughaften befunden hatten. Auf sie stützt sich das Hamburgische Oberverwaltungsgericht als zweite Instanz hingegen nicht, weil die Genehmigungsbehörde die Dokumentation von Pausen im Taxenspeicher unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt habe. Es erklärt vielmehr, die individuellen Vorwürfe gegen den Taxiunternehmer seien auch so schon schwerwiegend genug gewesen.

Die bemängelten Mängel bei der Aufzeichnung der Arbeits- und Pausenzeiten seien entweder absichtsvoll geplant gewesen oder aber der Unternehmer habe sie bei seinen Taxifahrern geduldet oder in Kauf genommen. Beides sei eine Pflichtverletzung und belege, dass es höchst zweifelhaft sei, ob der Unternehmer persönlich zuverlässig sei. Das Gericht hat offengelassen, ob die Thematik der im Taxen-Speicher verbrachten, als Pause deklarierten Zeiten in einem gegebenenfalls anschließenden Hauptverfahren noch zur Sprache kommt.

Laut einem Sprecher des Gerichts läuft derzeit das behördeninterne Widerspruchsverfahren. Danach werde ein Bescheid ergehen, gegen den der Taxiunternehmer in einem Hauptsacheverfahren klagen könne.

Den anonymisierten Urteilstext können interessierte Leserinnen und Leser im Downloadbereich unterhalb dieser Meldung als pdf-Datei herunterladen.
 

Logobanner Liste (Views)