Wer wendet, haftet nicht immer

Wenn ein Autofahrer anhält, um zu wenden und man ihn dann rechts streift, trägt man selbst die Schuld.
Dietmar Fund

Beim Wenden hat ein Autofahrer zwar eine erhöhte Sorgfaltspflicht, aber man darf dennoch nicht von ihm verlangen, dass er nur wendet, wenn dies ohne Blockade eines anderen Verkehrsteilnehmers in einem Zug möglich ist. So urteilte das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Fall mit dem Aktenzeichen 4 U 382/11, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

Dort hatte ein Autofahrer auf vollen Schadenersatz geklagt, nachdem er rechts an einem Auto vorbeifahren wollte, dessen Fahrer zum Wenden angehalten hatte. Der Kläger war beim Überholen rechts auf das Heck des anhaltenden Wagens aufgefahren. Das Gericht sah die Unachtsamkeit des Auffahrenden und sein zu schnelles Fahren als Unfallursache an. Daher komme die Mithaftung des Wendenden nicht in Betracht.

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