Tempolimit für Nässe gilt bei Wasserfilm auf der Fahrbahn

Die Deutsche Anwaltsauskunft klärt darüber auf, wann ein Tempolimit mit dem Zusatzschild „bei Nässe“ zu beachten ist und wann nicht.
Wenn die Räder auf nasser Fahrbahn eine solche Gischt erzeugen wie hier beim Reifentest, muss ein „bei Nässe“ geltendes Tempolimit eingehalten werden. (Foto: Sven Krieger/GTÜ)
Wenn die Räder auf nasser Fahrbahn eine solche Gischt erzeugen wie hier beim Reifentest, muss ein „bei Nässe“ geltendes Tempolimit eingehalten werden. (Foto: Sven Krieger/GTÜ)
Dietmar Fund

Viele Autofahrer nehmen gar nicht wahr, dass ein Tempolimit mit dem rechteckigen kleinen Zusatzschild „bei Nässe“ bei trockener Fahrbahn gar nicht gilt. Das ärgert zwar die anderen Verkehrsteilnehmer, bringt aber kein Knöllchen ein.

Anders ist es, wenn sich auf der Fahrbahn ein durchgehender Wasserfilm gebildet hat, den man an der Gischt an den Rädern vorausfahrender Autos erkennt. Erst dann muss ein so ausgeschildertes Tempolimit eingehalten werden. Darauf weist die Deutsche Anwaltsauskunft hin.

Der einsetzende Regen alleine reiche noch nicht aus, um das Limit zu begründen. Ebenso wenig dürfe man sich aber darauf verlassen, dass es nach Ende des Regens nicht mehr gilt, weil der Wasserfilm dann ja trotzdem noch vorhanden sein könne.

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