Ohne MPU droht Führerschein- und Fahrrad-Entzug

Wer stark betrunken vom Rad geholt wird und keine MPU absolviert, bekommt den Führerschein und das Fahrrad entzogen.
Dietmar Fund

Auch wer als Autofahrer nie mit Alkohol am Steuer erwischt wird, darf auf dem Fahrrad nicht über die Stränge schlagen, sonst darf er am Ende weder Auto noch Rad fahren. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt mit dem Aktenzeichen 3 L 636/14, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist.

In dem verhandelten Fall hatte ein Radfahrer, der mit 1,73 Promille unterwegs gewesen war, 1.000 Euro Geldstrafe und die Aufforderung zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) aufgebrummt bekommen. Als er sich gegen die MPU sperrte, entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde nicht nur seine Fahrerlaubnis, sondern untersagte ihm auch noch das Fahrradfahren.

Gegen diesen Bescheid reichte der Betroffene einen Eilantrag ein. Das Verwaltungsgericht lehnte ihn ab, weil ein solch hoher Promillewert darauf schließen lasse, dass der Mann häufiger viel Alkohol konsumiere. Zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dürfe er nach einer Trunkenheitsfahrt ohne MPU gar nicht mehr fahren – egal, mit welchem Gefährt.

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