Kein Fahrverbot bei verdecktem Schild

Wer beim Überholen ein Tempolimit übersieht, kann unter Umständen einem Fahrverbot entgehen.
In übersichtlichen Situationen kann man sich darauf berufen, ein Verkehrszeichen übersehen zu haben. (Foto: Andreas Lampe/pixelio.de)
In übersichtlichen Situationen kann man sich darauf berufen, ein Verkehrszeichen übersehen zu haben. (Foto: Andreas Lampe/pixelio.de)
Dietmar Fund

Wer beim Überholen ein Verkehrszeichen übersieht, das ein Tempolimit ankündigt, und daraufhin viel zu schnell unterwegs ist, kann darauf hoffen, dass dies als Augenblicksversagen gewertet und nicht mit einem Fahrverbot geahndet wird. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam mit dem Aktenzeichen 88 OWi 4131 Js 34510/16, auf das die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH hinweist.

Das Gericht hatte über einen Taxifahrer zu urteilen, der beim Überholen eines Lkw auf einer ihm kaum bekannten Strecke kurz hinter der Aufhebung eines 80-km-Limits ein Tempo-70-Schild übersehen hatte, das dort wegen der Gefahr eines Wildwechsels steht. Er war mit 111 km/h geblitzt worden. Wegen dieser Überschreitung wäre normalerweise ein einmonatiges Fahrverbot fällig gewesen.

Das Gericht indes glaubte der Schilderung des Taxifahrers und wertete das Übersehen des Schildes als Augenblicksversagen, also als Ergebnis einer kurzen Unaufmerksamkeit, wie sie jeder gelegentlich erlebe. Ein besonders grober Verstoß gegen die Verkehrsregeln habe hier nicht vorgelegen, und nur ein solcher hätte ein Fahrverbot als „Denkzettel“ gerechtfertigt.

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