Bei Gelb muss man vor der Ampel anhalten

Wer bei Gelb noch in den Kreuzungsbereich einfährt, trägt bei einer Kollision eine Mitschuld.
Bei Gelb darf man streng genommen nicht mehr in eine Kreuzung einfahren. (Foto: Gisela Peter/pixelio.de)
Bei Gelb darf man streng genommen nicht mehr in eine Kreuzung einfahren. (Foto: Gisela Peter/pixelio.de)
Dietmar Fund

Bei einer gelb zeigenden Ampel schnell noch auf die Kreuzung zu fahren, zählt gerade unter Vielfahrern wie Taxifahrern als Kavaliersdelikt. Es kann allerdings dann teuer werden, wenn es zu einer Kollision kommt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit dem Aktenzeichen 6 U 13/16 vor, das am 30. August 2016 veröffentlicht worden ist.

Das Gericht bekräftigte den Grundsatz, dass der Fahrer eines Kraftfahrzeugs gegen das Gebot verstößt, beim Wechsel einer Ampel von Grün auf Gelb anzuhalten, wenn er in eine Kreuzung einfährt, obwohl er mit einer normalen Betriebsbremsung zwar jenseits der Haltelinie, aber noch vor der Ampel hätte zum Stehen kommen können. Andernfalls gefährde er den Querverkehr in einer nicht hinnehmbaren Weise.

In der Berufungsverhandlung ging es um einen Rollerfahrer und den Fahrer eines entgegenkommenden Sattelzugs, die beide bei Gelb noch in die Kreuzung eingefahren waren. Der Rollerfahrer hatte eine Vollbremsung eingelegt, war dabei gestürzt und mit dem seitlichen Anfahrschutz des Sattelzuges kollidiert. Dabei hatte er sich schwere Verletzungen zugezogen. Daraufhin hatte das Landgericht dem Fahrer des Sattelzuges wegen dessen erhöhter Betriebsgefahr 70 Prozent und dem Rollerfahrer wegen dessen Mitverschulden 30 Prozent Haftungsquote zugesprochen, wogegen der Rollerfahrer klagte. Diese Aufteilung bestätigte das OLG Hamm.

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