Immer auf mobile Parkverbotsschilder achten
Auch die Fahrer von Taxis und Mietwagen, die ihr Gefährt für längere Zeit abstellen möchten, sollten nach dem Aussteigen ein paar Schritte gehen und sorgfältig prüfen, ob nicht irgendwo mobile Park- oder Halteverbotsschilder aufgestellt sind. Diesen Rat kann man nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg geben, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist. Es trägt das Aktenzeichen OVG 1 B 33.14.
In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer mobile Halteverbotsschilder übersehen. Daraufhin war sein Wagen abgeschleppt worden, was er bezahlen musste. Dagegen ging er juristisch vor. Die Richter indes hielten ihm vor, ein Autofahrer müsse sich sorgfältig umschauen und den leicht einsehbaren Nahbereich überprüfen. Das gelte besonders, wenn dem Autofahrer die Sicht versperrt sei.
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