Freiheitsstrafe für rücksichtsloses Überholen

Wer beim Überholen den Tod und Verletzungen anderer in Kauf nimmt, muss damit rechnen, eine Freiheitsstrafe tatsächlich absitzen zu müssen.
Wer ein Überholverbot skrupellos missachtet und dabei Leben und Gesundheit anderer Menschen schädigt, dem droht der Vollzug einer Freiheitsstrafe. (Foto: Dietmar Fund)
Wer ein Überholverbot skrupellos missachtet und dabei Leben und Gesundheit anderer Menschen schädigt, dem droht der Vollzug einer Freiheitsstrafe. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Verantwortungsvollen Taxi- und Mietwagenfahrern sollte ein Unfall nicht einmal bei einer Leerfahrt passieren, für dessen Verursachung ein Fahrer eines Paketdienstes zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist. Er hatte auf einer Liefertour mit seinem schweren Transporter mit überhöhter Geschwindigkeit eine Linksabbiegespur, eine durchgezogene Linie sowie eine anschließende Sperrfläche und die Linksabbiegespur des Gegenverkehrs überfahren. Dabei stieß er mit einem entgegenkommenden Lieferwagen zusammen, der mit einem weiteren Fahrzeug kollidierte. Dessen Fahrer erlitt tödliche Verletzungen und weitere Insassen zum Teil schwere Verletzungen.

Der Strafrichter des Amtsgerichts Ahaus verurteilte den Fahrer, der ordnungsrechtlich, aber nicht strafrechtlich vorbelastet war, wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Deren Vollstreckung wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Das Landgericht Münster bestätigte das Urteil im Berufungsverfahren und setzte sogar die Sperrfrist für die Neuerteilung der entzogenen Fahrerlaubnis auf die zulässige Höchstfrist von fünf Jahren fest. Den dagegen eingelegten Einspruch hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit einem Beschluss vom 23. März 2017 (Aktenzeichen: 4 RVs 33/17) als unbegründet verworfen.
 

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