Engstellen: Ortskundiger Fahrer trägt höhere Schuld
Wer in bekannten Gefilden mit seinem Pkw einen Lkw überholen möchte und ihn dabei an einer Fahrbahnverengung streift, muss einen höheren Anteil des Schadens bezahlen. So urteilte das Amtsgericht Ansbach, was das Landgericht Ansbach als Berufungsinstanz bestätigte.
In dem verhandelten Fall mit dem Aktenzeichen 3 C 775/16, auf den die Deutsche Anwaltshotline hinweist, hatte ein Pkw-Fahrer zwei Lkw überholen wollen. Als er auf der Höhe des zweiten fuhr, verengte sich die Fahrbahn und er streifte den Lkw. Nachdem ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger festgestellt hatte, dass sowohl der Lkw- als auch der Pkw-Fahrer die Kollision hätten verhindern können, wenn jeder von ihnen am äußersten Fahrbahnrand gefahren wäre, sprach das Gericht beiden Beteiligten eine Mitschuld zu. Dem Pkw-Fahrer wurde aber wegen seiner Ortskunde mit 60 Prozent das überwiegende Verschulden zugewiesen.
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