Berliner Testament gefährdet gemeinsamen Besitz

Wegen Pflichtteilsansprüchen der Kinder kann der Übergang eines Vermögens auf den überlebenden Ehepartner rechtlich und steuerlich von Nachteil sein.
Dietmar Fund

Viele Taxi- und Mietwagenunternehmen sind Familienbetriebe. Sicher haben auch viele Inhaber ein so genanntes Berliner Testament oder „Ehegattentestament“ abgeschlossen. Es sieht vor, dass im Fall des Todes eines Ehepartners das Vermögen uneingeschränkt auf den überlebenden Partner übergeht. Die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach weist darauf hin, dass es in solchen Fällen nicht nur zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Vielmehr könnten die Kinder ihren Pflichtteil einfordern, was den erbenden Ehepartner beispielsweise zum Verkauf einer Immobilie zwingen könnte.

Die Kanzlei rät deshalb zu einer Pflichtteilsklausel im Testament. Sie sieht vor, dass ein Kind, das nach dem Tod eines Ehepartners seinen Pflichtteil beansprucht, auch nach dem Tod des zweiten Partners nur noch Anspruch auf den Pflichtteil hat. Das soll es unattraktiv machen, gleich den ersten Pflichtteil einzufordern.

Für den Fall einer erneuten Heirat empfehlen die Anwälte eine Wiederverheiratungsklausel, die regelt, dass die Kinder automatisch ihren Erbteil erhalten, wenn der überlebende Ehepartner noch einmal heiratet. Diese und andere Klauseln solle man sich mit Unterstützung eines Experten überlegen und ein Testament unbedingt auf Schwachstellen überprüfen lassen, weil sich ein Ehegattentestament nach dem Tode eines der Partner oft nicht umfassend ändern lasse.

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