Steuerschuld spricht für Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers

Unzuverlässige und verweigerte Steuerzahlungen können einen Taxiunternehmer die Existenzgrundlage kosten.
Auch ein frecher Taxler darf das Finanzamt nicht einfach ignorieren. (Foto: erhard97/pixelio.de)
Auch ein frecher Taxler darf das Finanzamt nicht einfach ignorieren. (Foto: erhard97/pixelio.de)
Dietmar Fund

Wer als Taxiunternehmer hohe Steuerschulden anhäuft und Zusagen nicht einhält, muss hinnehmen, dass ihm die Genehmigungsbehörde die Genehmigung zum Verkehr mit Taxis entzieht. Mit diesem nicht anfechtbaren Urteil, das das Aktenzeichen 13 B 636/15 trägt, bekräftigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts.

In dem Fall, auf den der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hinweist, hatte ein Taxiunternehmer 28.000 Euro Steuerschulden angehäuft. Er habe mit immer wieder nicht eingehaltenen Zusagen Anlass zu der Annahme gegeben, dass er die Allgemeinheit weiter schädigen werde, argumentierte das OVG. Daher bestehe ein öffentliches Interesse am Vollzug des Widerrufs.

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