Zusatzschild entwertet Tempolimit nicht

Wenn ein Tempolimit mit einem Zusatzschild erklärt wird, muss man es auch bei anderen Wetterverhältnissen beachten.
Dietmar Fund

Wenn eine elektronische Schilderbrücke ein Tempolimit anordnet und es mit einem Schneeflocken-Symbol erklärt, muss man das Limit auch beachten, wenn keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschen. Diesen Beschluss fasste das Oberlandesgericht Hamm in einem Fall, der das Aktenzeichen 1 RBs 125/14 trägt.

Anders gesehen hatte dies ein Autofahrer, der mit 125 km/h geblitzt worden war. Er bekam daraufhin eine Geldbuße von 160 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot aufgebrummt. Daraufhin argumentierte er, die mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“ angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung sei zumindest missverständlich gewesen.

Das Oberlandesgericht Hamm wertete das Symbol lediglich als einen entbehrlichen Hinweis zur Akzeptanzerhöhung. Anders als das Zusatzschild „bei Nässe“ sei mit der „Schneeflocke“ keine zeitliche Einschränkung der angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit verbunden. Autofahrer müssten das Limit daher auch bei trockener Fahrbahn beachten.

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