Teilschuld bei missachteter Anschnallpflicht
Auf der B 388 wurde einem PKW-Fahrer die ihm klar zustehende Vorfahrt genommen. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, verletzte sich der Mann bei dem Unfall schwer an Knie, Kopf und Brust. Da er zum Zeitpunkt der Kollision seinen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, weigerten sich die Unfallverursacher ihm das gesamte Schmerzensgeld in der geforderten Höhe von rund 30.000 Euro zu zahlen.
Ein Gutachten bestätigte: Im angeschnallten Zustand wären die Verletzungen des Unfallopfers weniger schwer ausgefallen. Eine Mitschuld an der Schwere der Verletzungen stehe also außer Frage.
Das OLG München entschied sich für eine Mithaftung in Höhe von 1/3 des Schmerzensgeldanspruchs. (Az. 10 U 1931/12).
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