Dietmar Fund

Erst wer mehrmals kurz hintereinander Tempoverstöße begeht, handelt vorsätzlich. Wer dagegen auch nach mehreren Tempo-100-Schildern „nur“ 126 km/ schnell fährt, überschreitet die zulässige Geschwindigkeit nur fahrlässig und muss nur eine halb so hohe Geldbuße bezahlen. Vorsätzliches Handeln liege nur vor, wenn die zulässige Geschwindigkeit um über 40 Prozent überschritten werde. So urteilte das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil mit dem Aktenzeichen 322 SsRs 280/13, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist.

In dem Fall hatte ein Autofahrer mehrere Tempo-100-Schilder passiert und sein Tempo dennoch nicht verringert. Der Vorwurf des Vorsatzes war unbewiesen geblieben, weil vor Gericht keine weiteren Verstöße innerhalb kurzer Zeit vorgetragen worden waren. Der Autofahrer musste so nur 80 statt 160 Euro bezahlen.

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