Fahrer muss Kindersicherung im Blick haben

Das Oberlandesgericht Hamm verlangt von Fahrern, dass sie hin und wieder überprüfen, ob Kinder in ihrem Sitz noch angeschnallt sind.
Dietmar Fund

Unter Juristen ist das Oberlandesgericht (OLG) Hamm für Aufsehen erregende Urteile bekannt. Diesen Ruf festigt ein Urteil zur Kindersicherungspflicht, auf das die D.A.S. hinweist (Aktenzeichen: 5 RBs 153/13). In dem verhandelten Fall war ein Vater zu einem Bußgeld nicht nur verurteilt worden, weil er innerhalb einer Ortschaft 15 km/h zu schnell gefahren war, sondern auch, weil sich seine vierjährige Tochter in ihrem Kindersitz von ihm unbemerkt abgeschnallt hatte.

Das OLG bekräftigte diese Entscheidung, weil der Fahrer eines Pkw gegenüber mitfahrenden Kindern eine besondere Fürsorgepflicht habe. Sie beziehe sich auch auf die strikte Einhaltung der Anschnall- und Sicherungspflichten. Man könne von dem Fahrer erwarten, dass er sich gelegentlich nach dem Kind umdrehe. Notfalls müsse er anhalten, um ein Kind, das den Gurt gelöst hat, neu zu sichern. Die Kontrollpflicht richte sich nach dem Entwicklungsstand des Kindes.

Taxifahrern kann man angesichts des Urteils nur raten, sich am besten hin und wieder beim Warten an der Ampel zu vergewissern, ob alle beförderten Kinder noch angeschnallt sind. Sich während der Fahrt nach ihnen umzudrehen, könnte nämlich ganz andere Gefahren heraufbeschwören.

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