Blitzer-App gilt als Blitzer-Warngerät

Eine auf einem Smartphone installierte Blitzer-App ist ebenso verboten wie ein Blitzer-Warngerät, urteilte das Oberlandesgericht Celle.
´Apps wie beispielsweise Blitzer.de erkennen viele Polizeibeamte von weitem an ihren Symbolen. (Foto: Eifrig Media)
´Apps wie beispielsweise Blitzer.de erkennen viele Polizeibeamte von weitem an ihren Symbolen. (Foto: Eifrig Media)
Dietmar Fund

Ein Smartphone ist ein technisches Gerät zur Anzeige Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO), falls darauf eine so genannte Blitzer-App installiert ist. Mit der Installation und der Nutzung der Blitzer-App erhält ein Smartphone die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes. Mit dieser Begründung verwarf der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers, der während der Fahrt ein Smartphone mit einer Blitzer-App benutzt hatte. Er hätte daraufhin eine Geldbuße von 75 Euro bezahlen sollen. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 313/15 ist rechtskräftig.

Laut dem Versicherer D.A.S. hatten den Autofahrer Polizeibeamte gestoppt, die auf dem am Armaturenbrett angebrachten Smartphone die Blitzer-App erkannt hatten. Der Autofahrer hatte argumentiert, niemand könne ihm beweisen, dass die App während der Fahrt auch wirklich funktioniert habe. Laut dem Gericht ist dies aber ohne Bedeutung. Entscheidend sei vielmehr allein, dass das Smartphone zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden sollte.

Eine kleine Randnotiz: Ein norddeutscher Umrüster von Rollstuhltaxis berichtet taxi heute kürzlich, dass er von Polizisten angehalten worden sei, die ihm hinterhergefahren waren und dabei das Symbol einer Blitzer-App auf seinem Smartphone erkannt hatten. Daraufhin hatten sie ihn überholt, zum Anhalten aufgefordert und ihn höflich darüber belehrt, dass seine Blitzer-App verboten sei. Er kam ohne ein Verwarnungs- oder Bußgeld davon.
 

Logobanner Liste (Views)