Sein Handy darf man in die Ladeschale stecken

Wer sein Handy in die Hand nimmt, um es in die Ladeschale zu stecken, begeht laut dem Amtsgericht Landstuhl keinen Verstoß gegen das Handy-Verbot am Steuer.
Das Handy in eine Ladeschale zu stecken, hält das Amtsgericht Landstuhl für zulässig. (Foto: Dietmar Fund)
Das Handy in eine Ladeschale zu stecken, hält das Amtsgericht Landstuhl für zulässig. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Amtsgericht Landstuhl hat den vielen widersprüchlichen Urteilen zum Handy-Verbot am Steuer ein weiteres hinzugefügt. Am 8. Februar 2017 kam es in einem Fall mit dem Aktenzeichen 2 OWi 4286 Js 12961/16 zu dem Schluss, dass das Aufnehmen eines im Fahrzeug liegenden Mobiltelefons, um es in eine Ladeschale zu stecken, keinen Verstoß gegen das Handy-Verbot am Steuer darstelle.

Der angeklagte Autofahrer hatte in der Verhandlung erklärt, er habe sein mit der Freisprecheinrichtung verbundenes Handy aus der Frontablage genommen, um es in die Ladeschale in der Mittelkonsole zu stecken. Er habe keine Funktion des Telefons benutzt.

Das Amtsgericht Landstuhl wandte sich mit seinem Urteil gegen ein anderslautendes des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg. Das OLG habe in seiner Auslegung den Tatbestand unzulässig erweitert. Es setze das Aufheben des Telefons mit einer Nutzung der Funktionen des Telefons gleich, was rechtlich jedoch nicht geboten sei.

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