Winterreifenpflicht ist verfassungswidrig

Trotz der momentan sommerlichen Rekordtemperaturen: Dieses Urteil sollten sich Taxler schon jetzt merken: Das OLG Oldenburg hat den Bußgeldtatbestand für eine "Winterbereifungspflicht" in der Straßenverkehrsordnung für verfassungswidrig erklärt.
Redaktion (allg.)

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg darf das Fahren mit Sommerreifen im Winter, das zu keiner konkreten Verkehrsgefährdung führt, nicht mit einem Bußgeld geahndet werden. Das OLG hält den entsprechenden Tatbestand in der Straßenverkehrsordnung in seiner konkreten Ausgestaltung für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber sei nach dem Grundgesetz verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit so konkret zu umschreiben, dass der Anwendungsbereich für den Einzelnen erkennbar sei oder sich durch Auslegung ermitteln lasse. Dies sei bei der betroffenen Vorschrift der StVO nicht der Fall, meint das OLG. Weder gesetzlichen noch technischen Vorschriften sei zu entnehmen, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Wetterverhältnisse haben müssten. Das gelte auch für Winterreifen. OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. Juli 2010, Az.: 2 SsRs 220/09 Foto: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)

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