Fiskaltaxameter durch die Hintertür – erste Reaktionen

Die indirekte Einführung des Fiskaltaxameters durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat innerhalb des Gewerbes bereits erste Reaktionen hervorgerufen.
Redaktion (allg.)

 

Der BZP beispielsweise sieht in dem Erlass des BMF die Einführung von „einer Art Fiskaltaxameter“ und moniert, dass das Problem der mangelnden Erfassung der Mietwagenunternehmer mit der Konsequenz der Gefahr einer „Flucht in den Mietwagen“ ungelöst bleibe. Zu einer ausführlicheren inhaltlichen Bewertung ist der BZP allerdings noch nicht bereit. „Die Gremien des BZP werden sich zeitnah mit dem Schreiben und den sich daraus ergebenden Konsequenzen befassen“, heißt es in einer Information an die Mitglieder.

 

Der Taxiverband Deutschland (TVD) interpretierte das BMF-Schreiben dahingehend, dass damit der „Fiskaltaxameter“ und der „Fiskalwegstreckenzähler“ eingeführt worden sei. Dies würde bedeuten, dass mit Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I alle bundesdeutschen Taxi- und Mietwagenunternehmen ihre vorhandenen Geräte entsprechend erweitern oder bis spätestens 31. Dezember 2016 ersetzen müssen.

 

Die beiden wichtigsten Taxameterhersteller Hale und Kienzle betonten, dass die im Schreiben formulierten Aufzeichnungsanforderungen von den jetzigen Geräten nicht erfüllt werden können.

 

In einem solchen Fall lässt das BMF-Schreiben eine weitere Nutzung bis einschließlich 31.12.2016  ohne Beanstandung zu, fordert aber, dass „der Steuerpflichtige technisch mögliche Softwareanpassungen und Speichererweiterungen mit dem Ziel durchführt, die in diesem Schreiben konkretisierten gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.“

 

Unklar bleibt dabei aber, welche technisch möglichen Softwareanpassungen ein Taxi- und Mietwagenunternehmer durchzuführen hätte. In Hamburg steht ein Modellversuch in den Startlöchern, bei dem die Daten - manipulationssicher signiert – aus dem Taxameter in ein externes Trust-Center übermittelt werden.

 

Thomas Krause, der den Modellversuch initiiert hat, hätte es daher gerne gesehen, wenn das BMF diese Ergebnisse noch abgewartet hätte. „In Hamburg sind wir schon ein ganzes Stück weiter, der Hamburger Senat setzt auf eine Trust-Center-Lösung. Die heute verfügbaren Taxameter geben eine Speicherung der Daten im Gerät nicht her“, so Krause. „Bei einem Speichertaxameter, das mit wenigen Handgriffen demontiert und in der Elbe entsorgt werden kann, macht das auch wenig Sinn. Dreh- und Angelpunkt ist die Unveränderbarkeit der Taxameterdaten. Dafür setzen wir ein von der PTB entwickeltes elektronisches Signaturverfahren ein. Ohne zuverlässige elektronische Signatur kein Fiskaltaxameter. Nicht signierte Taxameterdaten sind wertlos, weil sie nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) entsprechen. In Hamburg hat man Erfahrungen mit elektronisch veränderten Taxameterdaten. Das angeschlossene Trust-Center ist unverzichtbar, weil nur auf diesem Weg zulässige Veränderungen (zu- und Abschreibungen) sauber protokolliert werden können.“

 

Manfred Schröder, dessen Firma Payco über ein Produkt verfügt, das ebenfalls die Daten aus dem Taxameter direkt ausliest (allerdings unsigniert), verweist auf eine andere Passage im BMF-Schreiben: Dort heißt es, dass Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einen externen Datenträger ausgelesen werden müssen, wenn die Geräte eine komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten nicht ermöglichen. Das Hamburger Finanzamt habe auf Nachfrage nicht zu erkennen gegeben, dass die Datenspeicherung über ein externes Trust-Center erfolgen müsse, berichtet Herr Schröder. Vielmehr müsse nur der Nachweis erbracht werden, dass die Umsatzdaten unveränderbar gespeichert wurden und jede Änderung an ergänzenden Daten gekennzeichnet ist.

 

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