Fiskaltaxameter: Am 1. Januar 2017 wird es ernst

Ab dem nächsten Jahr wird die Finanzverwaltung von Taxiunternehmern digitale Aufzeichnungen verlangen. Das verkündete ein bayerischer Referent bei einer Veranstaltung der IHK für München und Oberbayern.
Franz-Xaver Betz machte vor rund 40 Teilnehmern transparent, was die Finanzverwaltung möchte und wo noch immer Punkte unklar sind. (Foto: Dietmar Fund)
Franz-Xaver Betz machte vor rund 40 Teilnehmern transparent, was die Finanzverwaltung möchte und wo noch immer Punkte unklar sind. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Gemäß dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26. November 2010 müssen Taxiunternehmer lückenlos Einzelaufzeichnungen aller Fahrten führen und diese nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist ab dem Januar 2017 in digitaler Form zur Prüfung bereitstellen. Die Finanzverwaltung werde das ab diesem Zeitpunkt auch einfordern. Es gebe in Deutschland zwar keinen Digitalisierungszwang, da aber Taxameter digitale Daten lieferten, wolle die Finanzverwaltung sie auch sehen. Das verkündete Franz-Xaver Betz vom Referat Betriebsprüfung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 26. April 2016 bei einer Informationsveranstaltung der IHK für München und Oberbayern.

Betz stellte klar, dass die elektronisch ab Januar 2017 vorzuhaltenden Daten dieselben seien wie diejenigen, für die die Einzelaufzeichnungspflicht schon seit längerem gelte. Die Daten müssten maschinell auswertbar sein. Mehr sei bisher nicht geregelt.

Laut dem Referenten ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause in Gang zu setzen, aber er zweifle an diesem Zeitplan. Zurzeit müssten die mit Steuerthemen befassten Politiker dringendere Themen wie die Panama-Papers bearbeiten.

Der Referent hat in Arbeitsgruppen des Bundesfinanzministeriums an dem seit März 2016 vorliegenden Referentenentwurf mitgearbeitet. Er schreibt nicht das bisher in der Diskussion favorisierte INSIKA-Verfahren vor, sondern stattdessen ein Zertifizierungsverfahren für verschiedene Ansätze zur Datenspeicherung. Betz geht davon aus, dass INSIKA die Standards des geforderten Zertifizierungsverfahrens erfüllen werde, aber dennoch zusammen mit den zugehörigen Taxameter-Bauarten zertifiziert werden muss. Die Frage, ob die vom Taxameter neuesten Stands übermittelten Daten auf einem Server bei Taxiunternehmen selbst liegen dürften oder zwingend bei einem externen Dienstleister, sei noch nicht geklärt, sagte Betz auf Anfrage von taxi heute.

Der Referent kann sich übrigens vorstellen, dass die im BMF-Schreiben von 2010 festgelegte Übergangsfrist bis Ende 2016 noch an diejenige des Referentenentwurfs angeglichen wird. Der sieht eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2018 vor und enthält erstmals auch eine technische Richtlinie. Bislang hatte das Bundesfinanzministerium keinerlei technische Spezifikationen herausgegeben.
 

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