Datenschutzbeauftragter gibt Erfa-Gruppe Tipps

Beim siebten Treffen der Erfa-Taxi-Gruppe im Taxiunternehmen Wiland Brodka in Büttgen sagte ein Datenschutz-Spezialist den Taxiunternehmern, welche Schritte bei der Umsetzung der DSGVO die wichtigsten sind.
Sascha Rösgen (M.) beantwortete viele Fragen der Unternehmer zum Datenschutz. (Foto: Dietmar Fund)
Sascha Rösgen (M.) beantwortete viele Fragen der Unternehmer zum Datenschutz. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Selbst ein selbstfahrender Einzelunternehmer muss ein Verfahrensverzeichnis vorweisen können, in dem er auflistet, wie er von Angestellten, Kunden und Auftraggebern Daten erhält, verarbeitet und speichert, um der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Genüge zu tun. Wenn er Aufträge über eine Taxizentrale bekommt, muss er mit ihr einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen. Im Gesetz ist nicht verankert, ob die Taxizentrale ihre angeschlossenen Unternehmer anschreiben muss oder ob die von sich aus tätig werden müssen. Das erklärte Sascha Rösgen, ein freiberuflich arbeitender Datenschutzbeauftragter und IT-Sicherheitsbeauftragter aus Korschenbroich, bei der siebten Sitzung der Taxi-Erfa-Gruppe. Sie fand am 9. Juni 2018 bei den Gebrüdern Wiland und Maximilian Brodka in Büttgen bei Düsseldorf statt.

Rösgen riet den Mehrwagenunternehmern dazu, zunächst ihre Homepage im Hinblick auf die DSGVO zu aktualisieren, dann das Verfahrensverzeichnis zu erstellen und Technisch-Organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz im Betrieb aufzulisten. Dazu sowie für weitere Schritte könne man Formulare an den eigenen Betrieb anpassen, die man unter dem Stichwort „Datenschutz-Generator“ kostenlos aus dem Internet herunterladen könne. Wer die wichtigsten Grundformulare auf den eigenen Betrieb angepasst abhefte, habe bei Kontrollen gute Karten und bekäme bei einer etwaigen Ermahnung durch die Behörde eine Frist, innerhalb derer man die Mängel nachbessern könne.

Nachdem der Nürnberger Unternehmer Christian Linz im Kollegenkreis geschildert hatte, dass er sich an Dokumenten der Bayerischen Datenschutzbehörde orientiert habe (auf die auch taxi heute schon hingewiesen hat), erklärte der Referent, die Bayern würden den Datenschutz am strengsten auslegen. Deshalb würden sich die Datenschützer anderer Bundesländer an ihr orientieren.

Sascha Rösgen informierte auch über die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, den nun auch Taxi- und Mietwagenunternehmer brauchen, in denen mindestens zehn Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung und Speicherung von Daten zu tun haben. Wirtschaftlicher sei es, damit einen Externen zu beauftragen. Zudem sei ein angestellter Datenschutzbeauftragter unkündbar. Ein Externer verlange Tagessätze von 1.100 bis 1.400 Euro und schaffe selten alles an einem Tag. Alle zwei Jahre müsse er eine Auditierung einleiten.

Ein weiteres Thema des Erfahrungsaustausches waren Entlohnungsmodelle, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und trotzdem für die Fahrer attraktiv genug sind, um deren Wechsel zu weiterhin unsauber arbeitenden Kollegen zu verhindern. Die gastgebenden Brüder stellten ihren Mitstreitern sehr konkrete Ideen vor, mit denen sie ihr Unternehmen über die gezielte Ansprache von nachhaltig wirtschaftenden Firmen und Müttern mit Kindern weiterentwickeln möchten.

Mehr dazu bringt taxi heute in der Ausgabe 8-9/2018.

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