Datenschutz-Hilfestellung von Landesämtern

Beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht können sich kleinere Betriebe wie Taxi- und Mietwagenunternehmer grundsätzlich darüber informieren, wie sie mit den neuen Datenschutz-Anforderungen umgehen können.
Über Maßnahmen zum Datenschutz können sich Taxi- und Mietwagenunternehmer grob auch bei den Datenschutzbehörden der Länder informieren. (Foto: Dietmar Fund)
Über Maßnahmen zum Datenschutz können sich Taxi- und Mietwagenunternehmer grob auch bei den Datenschutzbehörden der Länder informieren. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Taxi- und Mietwagenunternehmer, die erst noch überlegen müssen, wie sie auf die seit dem 26. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung reagieren müssen, könnten grundlegende Informationen auch bei Landesbehörden für den Datenschutz bekommen. Das zeigt exemplarisch das in Ansbach angesiedelte Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Es hält auf seiner Homepage zwölf „Handreichungen für kleine Unternehmen und Vereine“ bereit. Sie definieren an einem Musterbeispiel jeweils die Anforderungen und bieten ein Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

Taxi- und Mietwagenunternehmen gehören zwar nicht zu den genannten Musterbetrieben, aber sie könnten sich anhand der Arztpraxis, der Kfz-Werkstatt und des Handwerksbetriebs einen Überblick über die auch für sie wichtigen Aspekte verschaffen. Die beiden Mustertexte für eine Arztpraxis können interessierte Leserinnen und Leser im Downloadbereich unterhalb dieser Meldung herunterladen.

Auf der Homepage der bayerischen Behörde kann man auch Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz herunterladen. Sie informieren zum Beispiel über „Besondere Kategorien personenbezogener Daten“ oder die „Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung“.

Die Datenschutzbehörden aller 16 Bundesländer samt ihrer Kontaktdaten und Internetseiten findet man unter www.datenschutz-wiki.de.
 

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