Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Laut dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) wollen die Länder nicht das bisher als Lösung für das Fiskaltaxameter diskutierte INSIKA-Verfahren vorschreiben.
Ob die von Thomas Krause von Tesymex kürzlich in Hamburg ausgestellten Bestandteile eines Fiskaltaxameters die richtigen sind, scheint wieder ein Stück weit offen zu sein. (Foto: Dietmar Fund)
Ob die von Thomas Krause von Tesymex kürzlich in Hamburg ausgestellten Bestandteile eines Fiskaltaxameters die richtigen sind, scheint wieder ein Stück weit offen zu sein. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) sei es ein Anliegen, Manipulationen an Registrierkassendaten, Fiskaltaxametern und Wegstreckenzählern effektiv zu unterbinden. Das bisher im Zusammenhang mit der Einführung des Fiskaltaxameters diskutierte Verfahren INSIKA könne die Manipulation von elektronischen Buchführungs- und Kassendaten zwar erschweren und einfacher erkennbar machen, aber nicht verhindern.

Außerdem sei dieses Verfahren technisch und rechtlich nicht so einfach wie bisher in den Medien dargestellt und weise diverse Probleme auf. Das schreibt das Pressereferat des Bundesministeriums der Finanzen sinngemäß in einer Stellungnahme zum Stand der Einführung des Fiskaltaxameters, um das taxi heute gebeten hatte. Laut dem BMF haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder in ihrer Konferenz am 25. Juni 2015 aus diesen Gründen nicht die verpflichtende Einführung des INSIKA-Konzeptes beschlossen, dessen Kürzel für die Bezeichnung Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme steht. Sie hätten vielmehr beschlossen, dass ein technisches Konzept verpflichtend eingeführt werden solle, dessen Ausgestaltung jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben werden solle.

Um eine technologieoffene Regelung zu schaffen, könnte gesetzlich vorgeschrieben werden, dass aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorgänge elektronisch so protokolliert werden müssen, dass jeder Geschäftsvorfall einzeln aufzuzeichnen ist. Änderungen dieser Aufzeichnungen wären elektronisch zu protokollieren. Diese Protokollierung dürfe nicht lösch- oder änderbar sein, schreibt das Ministerium. Wie das BMF abschließend mitteilt, wird die Thematik mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bei einer Sitzung vom 29. September bis zum 1. Oktober 2015 erörtert. Das BMF ist bei diesem Prozess federführend. Darauf hatte auch die Pressestelle des eingebundenen und parallel angeschriebenen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hingewiesen.

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