TÜV SÜD: Kindersicherung sollte man üben

Die Sachverständigen raten zu Isofix-Sitzen, bei denen der Gurt aber nicht zu locker sitzen sollte.
Bei der Schülerbeförderung können sich Taxifahrerinnen und –fahrer mit einer professionellen Sicherung ihrer jungen Fahrgäste hervortun. (Foto: TÜV SÜD)
Bei der Schülerbeförderung können sich Taxifahrerinnen und –fahrer mit einer professionellen Sicherung ihrer jungen Fahrgäste hervortun. (Foto: TÜV SÜD)
Dietmar Fund

Taxi- und Mietwagenunternehmer, die sich neue Kindersitze anschaffen möchten, sollten nach Möglichkeit i-Size-Sitze nach der neuen Norm UN/ECE R 129 nehmen. Durch das Isofix-Prinzip ist dann die feste Verbindung zum Fahrzeug gesichert und nach der neuen Norm wird die Gewichtsangabe wie bei Kinderkleidung durch eine Größenangabe ersetzt. Ein solcher Sitz ist nur zugelassen, wenn er mit einem E in einem Kreis mit einer kleinen Zahl markiert ist. Diese Ratschläge gibt der TÜV SÜD.

Die Sachverständigen für Kindersitze weisen aber auch darauf hin, dass die Befestigung eines jeden Kindersitzes anhand seiner Bedienungsanleitung geübt werden sollte. Keinesfalls dürfe ein Gurt zur Sicherung des Kindes zu locker sitzen, weil er sonst keine Rückhaltewirkung hätte. Etwas weniger Komfort könnten die Kinder zugunsten der Sicherheit durchaus verkraften.

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